Durolaminat verpflichtet sich zu hohen Standards bei Geschäftsethik und Integrität, was sich im Verhaltenskodex der Durolaminat widerspiegelt. Durolaminat erwartet von ihren Lieferanten, dass diese ähnlich hohe Arbeitsnormen und eine ebensolche Geschäftsethik einhalten. Wir erwarten vom Lieferanten die Einhaltung der Anforderungen, die unter diesem Verhaltenskodex für Lieferanten ausgeführt werden. Zudem können weitere Standards zwischen Durolaminat und dem Lieferanten in Liefervereinbarungen festgelegt werden.
A. Menschenrechte
Gemäß den vorgenannten Richtlinien und Standards fordert Durolaminat die nachfolgenden Geschäftspraktiken vom Lieferanten:
- Achtung der menschlichen Würde, der Privatsphäre und der Rechte jedes Einzelnen;
- keine Zwangsbeschäftigung und Nichtduldung von Zwangsarbeit;
- Verbot von Handlungsweisen, wie Gesten, körperliche Übergriffe oder in sprachlicher Form, welche sexueller Natur sind oder in den Bereich Ausbeutung, Bedrohung, Zwang, Missbrauch fallen.
B. Faire Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit
Der Lieferant gewährleistet faire Arbeitsbedingungen. Dies bedeutet im Einzelnen, dass er
- bei der Einstellung niemanden aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, einer Behinderung, der Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer oder sexueller Ausrichtung diskriminiert und darüber hinaus alle einschlägigen Gesetze zu Diskriminierung bei der Einstellung befolgt;
- das Vereinigungsrecht und das Recht auf Tarifverhandlungen der Arbeitnehmer achtet;
- keine Zwangs-, Pflicht- oder unfreiwillige Gefangenenarbeit einsetzt und allen Arbeitnehmern die Wahlmöglichkeit gibt, ihre Arbeit ohne Weiteres mit angemessener Mitteilung zu verlassen;
- die Arbeitnehmer fair bezahlt und die örtlichen Lohnbestimmungen bzw. Tarifverträge einhält und dort, wo solche Bestimmungen und Verträge nicht bestehen, die Arbeitnehmer so bezahlt, dass sie ihre Grundbedürfnisse decken können; und
- ein Nichtüberschreiten einer 60-Stunden-Woche einschließlich Überstunden und mit Ausnahme von ernsten Notlagen empfiehlt; den Arbeitnehmern soll mindestens ein (1) ganzer freier Tag pro Woche gewährt werden.
Der Lieferant setzt in keiner Phase seiner allgemeinen Tätigkeiten Kinderarbeit ein bzw. duldet diese, wenn dies nicht mit geltendem Recht und Bestimmungen in Einklang steht.
C. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Der Lieferant bietet allen seinen Arbeitnehmern einen sicheren und nicht gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz.
D. Verantwortung gegenüber der Umwelt
Der Lieferant verpflichtet sich zum Umweltschutz und führt seine Geschäfte umweltgerecht.
E. Geschäftsethik
Der Lieferant führt seine Geschäfte ethisch korrekt unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Regeln. Im Einzelnen heißt das, dass der Lieferant
- alle Formen der Bestechung und der Erpressung ablehnt;
- kartell- und sonstige wettbewerbsrechtliche Bestimmung einhält, z. B. sich nicht an Preisabprachen und der Manipulation von Bietverfahren beteiligt; und
- Durolaminat ihm vorliegende Angaben bzgl. von Interessenskonflikten bereitstellt, einschließlich der finanziellen Beteiligungen von Arbeitnehmern der Durolaminat am Unternehmen des Lieferanten.
Der Lieferant schützt alle vertraulichen Informationen, die ihm von Durolaminat und deren jeweiligen Geschäftspartner bereitgestellt wurden.
F. Kontinuitätsmanagement
Der Lieferant unterhält Richtlinien, die die Geschäftsrisiken und das Risiko von Terrorismus, Straftaten, Pandemien, Naturkatastrophen und die damit verbundenen Hauptstörfälle begrenzen.
G. Beschaffung durch den Lieferanten
Durolaminat fordert vom Lieferanten die Bestätigung aller seiner Unterlieferanten einzuholen, welche an Durolaminat mittelbar oder unmittelbar Waren liefern oder Leistungen erbringen, dass der jeweilige Unterlieferant den Verhaltenskodex der Durolaminat für Lieferanten befolgt.