Liefervereinbarungen nach OECD
Allgemeine Liefervereinbarung OECD
Grundsatz
Diese Vereinbarung regelt die nachhaltigen und ethischen Rahmenbedingungen im Handel der Durolaminat AG mit ihren Partnern.
Die Durolaminat AG hat es sich zur Aufgabe gemacht in Ihrem Handelsnetzwerk keine Praktiken zu dulden, die nicht auch von der OECD und anderen Rahmengebern akzeptiert werden. Neben dem allgemeinen Handeln nach bestem Wissen und Gewissen umfassen diese vor allem folgende Punkte:
· Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Der Schutz sämtlicher Steakholder vor Schädigung durch Beschäftigung oder wirtschaftlicher Tätigkeit. Vorsicht und Gewissenhaftigkeit im Umgang mit gefährlichen Substanzen für Mensch und Umwelt, sowie Bemühungen um einen nicht übermässigen ökologischen Fussabdruck.
· Chancengleichheit
Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten dürfen nicht aufgrund ihrer Herkunft, Farbe, Religion, Politischer Orientierung oder Geschlecht diskriminiert werden. Dies bezieht sich unter anderem auf Löhne, Arbeitszeiten und Aufstiegschancen. Körperlicher, verbaler und mentaler Missbrauch und ausbeuterisches Verhalten können nicht akzeptiert werden.
· Kinder- und Zwangsarbeit
Sämtliche Mitarbeiter sind das Arbeitsverhältnis freiwillig eingegangen. Sämtliche Arbeitsverträge müssen bezüglich Lohn und Arbeitszeiten die Gesetzgebung beachten. Minderjährige Mitarbeiter, Praktikanten, Auszubildende und Lehrlinge sind besonders zu schützen und Kinderarbeit ist gänzlich zu unterlassen.
Diese Rahmenbedingungen finden auf sämtlichen Produkten des Lieferanten Anwendung über die Gesamtdauer des wirtschaftlichen Verhältnisses mit Durolaminat AG. Über Änderungen und Abweichung von einem oder mehrerer oben aufgeführter Punkte ist die Durolaminat AG unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Dezember 2009
Durolaminat AG
Geschäftsleitung